Antrag auf Zulassung zur Prüfung für das Bodenseeschifferpatent

(Angabe des Hauptwohnsitzes, welcher nicht in Österreich oder der Schweiz sein darf)

Die personenbezogenen Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) Datenschutzgrundverordnung i. V. m. Art. 12.01 ff der Bodensee-Schifffahrtsordnung erhoben.


 
 
   
 
 
 
 
 
 
Anmeldung über eine Segelschule

 

Motorboot Kat. A

 

Segelboot Kat. D

 

Hinweise

 

Bitte beachten Sie:
  • Die theoretische Prüfung hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Sollten in diesem Zeitraum nicht alle Unterlagen eingereicht worden sein oder nicht alle Prüfungsteile abgelegt worden, verfällt die Prüfung. Es werden keine Gebühren zurückerstattet.
  • Die Gebühr für die gesamte Prüfung (theoretische und praktische, inklusive Anerkennung der Befähigungsnachweise sowie Ausstellung des Patents) wird nach der theoretischen Prüfung in Rechnung gestellt. Sollten weitere Gebühren anfallen, welche nach der theoretischen Prüfung nicht absehbar sind, wird eine weitere Rechnung ausgestellt.
  • Das Lichtbild ist bei der theoretischen Prüfung mitzubringen. Bitte versehen Sie dieses auf der Rückseite mit Ihrem Namen!
  • Das ärztliche Zeugnis ist bei der theoretischen Prüfung mitzubringen! Inhaber des Sportbootführerscheins Binnen oder See sind von der Vorlage des ärztlichen Zeugnisses befreit, sofern der Führerschein nicht älter als ein Jahr ist.
  • Die Kopien der Befähigungsausweise sind bei der theoretischen Prüfung mitzubringen!
  • Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses ist ebenfalls mitzubringen!
Datenschutz

 

Die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des Landratsamtes Bodenseekreis und die Datenschutzhinweise des Schifffahrtsamtes finden Sie unter www.bodenseekreis.de/Datenschutz unter dem Bereich Bürgerservice, Schifffahrt und Verkehr.

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