Antrag auf Zulassung zur Prüfung für das Bodenseeschifferpatent
(Angabe des Hauptwohnsitzes, welcher nicht in Österreich oder der Schweiz sein darf)
Die personenbezogenen Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e) Datenschutzgrundverordnung i. V. m. Art. 12.01 ff der Bodensee-Schifffahrtsordnung erhoben.